Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. stellv. Vorsitzende und der 2. stellv. Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und aussergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis dürfen der 1. stellv. Vorsitzende und der 2. stellv. Vorsitzende ihre Vertretungsmacht nur bei Verhinderung des Vorsitzenden ausüben.
Der Geschäftsführer ist mit Sondervollmachten für das Tagesgeschäft zuständig.
Die Neuwahlen vom 13.03.2009 führten zu folgendem Ergebnis: